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| § 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung | |||
| 1.1 | Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der etronixx Trading GmbH, Schnackenburgallee 179, D-22525 Hamburg, nachfolgend "etronixx" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden.
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| 1.2 | Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Ab einer Bestellung von mehr als 5 Geräten gleichen Typs besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Besteller als Unternehmer gehandelt hat.
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| § 2 Vertragsabschluss | |||
| 2.1 | Mit Ausnahme der Ziff. 2.5 stellt Ihre Bestellung ein Angebot an etronixx zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind an Ihre Angebotserklärung 14 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann etronixx die Annahme Ihres Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem etronixx dem Besteller in sonstiger Weise - etwa durch eine Transportinformation per E-Mail - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestätigungsmail bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 2 Wochen erfolgen, ist die Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; etronixx verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
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| 2.2 | Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird –vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall –entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. etronixx ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, etronixx, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragschlusses zumindest drei Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern etronixx die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 etronixx zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.
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| 2.3 | Sollte etronixx das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). etronixx wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend – etwa durch widerspruchslose Warenannahme oder per E-Mail – anzunehmen. etronixx verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass etronixx wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.
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| 2.4 | Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von etronixx offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. etronixx muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet etronixx für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.
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| 2.5 | Abweichend von den vorgenannten Ziffern richtet sich der Vertragsschluss bei Online-Handelsplattformen (z.B. ebay) nach den jeweils gültigen, insoweit vorrangigen Regelungen (AGB, Teilnahmebedingungen etc.) der jeweiligen Online-Handelsplattform. Bei ebay bspw. gilt gem. § 10 der ebay-AGB die Einstellung eines Artikels bereits als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, der entweder durch Zeitablauf mit dem höchsten Angebot oder durch Betätigung der „sofort-kaufen“-Option zustande kommt.
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| § 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung | |||
| 3.1 | Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil etronixx bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat etronixx das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird etronixx den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern etronixx ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.
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| 3.2 | Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern etronixx hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.
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| § 4 Preise und Versandkosten | |||
| 4.1 | Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von etronixx bestätigte Preis. Sollte der ausgezeichnete Preis um mehr als 20 % von dem marktüblichen Preis abweichen, trifft den Besteller eine Obliegenheit zur Rückfrage hinsichtlich der Richtigkeit des ausgezeichneten Preises.
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| § 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug | |||
| 5.1 | Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist etronixx ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem vom Kunden in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Besteller zu tragen.
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| 5.2 | Die Zahlungspflicht wird spätestens mit übergabe der Ware an den Besteller fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung.
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| 5.3 | etronixx ist im Fall des Zahlungsverzugs zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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| 5.4 | Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei etronixx bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an – ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen – schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); etronixx hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann etronixx vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).
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| § 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht | |||
| 6.1 | Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von etronixx nicht bestritten werden.
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| 6.2 | Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber etronixx ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von etronixx rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
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| 6.3 | Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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| § 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit | |||
| 7.1 | Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).
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| 7.2 | etronixx bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
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| 7.3 | Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.
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| 7.4 | Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen etronixx und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt |
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| 8.1 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von etronixx. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die etronixx gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von etronixx mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann etronixx nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.
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| § 9 Rückgaberecht hinsichtlich der Lieferung von Waren | |||
| 9.1 |
***Beginn der Rückgabebelehrung***
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| 9.2 | Ein Rückgaberecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, wenn diese Produkte vom Besteller entsiegelt worden sind (§ 312 d IV Nr. 2 BGB).
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| § 9a Widerrufsrecht hinsichtlich Dienstleistungen | |||
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***Beginn der Widerrufsbelehrung ***
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: etronixx Trading GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Herrn Christopher Deecke und Herrn Mark-André Schulz-Niemax, Schnackenburgallee 179, D-22525 Hamburg. Fax +49 40 547 09 - 200. info@etronixx-trading.de. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen wir innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Finanzierte Geschäfte Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert. ***Ende der Widerrufsbelehrung *** |
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| § 10 Vom Kunden zu erstattender Wert- und Nutzungsersatz | |||
| 10.1 | Sofern der Besteller von seinem Rückgaberecht gem. § 9 Gebrauch macht und die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung benutzt hat, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten; § 11. 5, Satz 3 gilt entsprechend.
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| 10.2 | Für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, insbesondere an der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen, sowie ursprünglich versiegelter Software. Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Bestellers bei einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
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| 10.3 | Der Besteller hat auch dann Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Besteller hat deshalb zwischen Lieferung und Rücksendung der Ware die Ingebrauchnahme der Sache, sofern sie nicht ausschließlich der Prüfung der Ware dient, zu vermeiden. Der Kunde darf die Ware grundsätzlich nur in dem Umfang prüfen, in dem das Produkt auch in einer Verkaufsfiliale kostenlos hätte geprüft werden können (z.B. Produkt auspacken und in die Hand nehmen, Tastatur testen; nicht aber: Akku aufladen, SIM-Karte einlegen bzw. Lizenz entsiegeln und telefonieren, Handy bei sich tragen, etc.). Der Besteller darf keinerlei Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von dem Hersteller oder von etronixx autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am Gerät angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von Seriennummern.
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| 10.4 | Dem Besteller obliegt es, vor Rücksendung der Ware einen den Wiederverkauf förderlichen Zustand des Produktes herzustellen, insbesondere
- auf Datenträgern befindliche Daten, Programme und Passwörter zu löschen, - in Anspruch genommenes Verbrauchszubehör zu ersetzen, insbesondere bei auch nur geringfügigen Kratzern die Oberschale auszuwechseln oder die zwischenzeitlich entfernte Schutzfolie wiederherzustellen - die Ware in der vollständigen Originalverpackung samt Innenverpackung und - sofern mitgeliefert - Antistatikhülle zurück zu senden, - erkennbare Gebrauchsspuren zu beseitigen. Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten gilt § 10.2. |
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| § 11 Gewährleistung | |||
| 11.1 | Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 13 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).
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| 11.2 | Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird etronixx - nach Wahl des Käufers - zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller –vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 13 –die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: - bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen, - bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). etronixx leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist. |
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| 11.3 | Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von etronixx an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. etronixx ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet etronixx nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für etronixx ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert etronixx den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller etronixx zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzellfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird etronixx dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).
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| 11.4 | Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Liefert etronixx im Falle des Verbrauchsgüterkaufs zum Zwecke der Nacherfüllung an den Verbraucher eine mangelfreie Sache, hat etronixx keinen Anspruch auf Wertersatz für Nutzungen. Die in § 439 IV BGB Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, sie führen hingegen nicht zu einer Verpflichtung des Bestellers auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung allerdings in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises bzw. – bei subventionierten Geschäften – des Wertes der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen. |
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| 11.5 | Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen – auch für Verbraucher – nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).
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| 11.6 | Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
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| § 12 Verjährungsfrist | |||
| 12.1 | Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Besteller Unternehmer besteht auch für neue Sache eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Hiervon nicht erfasst sind Schadensersatzansprüche, die auf Grund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz entstanden sind.
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| 12.2 | Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.
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| § 13 Haftung auf Schadensersatz | |||
| 13.1 | etronixx haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
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| 13.2 | Bei leichter Fahrlässigkeit haftet etronixx nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet etronixx nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
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| 13.3 | Unabhängig von einem Verschulden von etronixx bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine übernahme einer Garantie durch etronixx dar.
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| 13.4 | etronixx ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
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| § 14 Verwendung von Daten | |||
| 14.1 | 14.1 Alle personenbezogenen Daten werden bei etronixx streng vertraulich behandelt. Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice, Kreditkartenunternehmen oder paypal weiter gegeben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.
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§ 15 Verpackungsmaterial, Batterien |
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| 15.1 | Die von etronixx versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller selber entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an etronixx zurück zu senden. Alte Batterien und Akkus können ebenfalls vom Besteller selber bei einer öffentlichen Sammelstelle bzw. überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus verkauft werden oder an etronixx zurück gesendet werden.
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| § 16 Sonstiges | |||
| 16.1 | Alle mit etronixx abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.
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| 16.2 | Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von etronixx; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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| 16.3 | Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von etronixx.
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| 16.4 | Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
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| 16.5 | Anzeigen und Erklärungen gegenüber etronixx sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.
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| 16.6 | Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
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